Honorar, Entschädigung, Liquidation?
Gleich zu Beginn: Unsere Preise sind fair.
Weil sie leistungsbezogen sind. So bestimmen Sie durch Ihre Vorgaben im Einzelnen den Endpreis. Da die Anforderungen sehr vielfältig sein können, ist es uns nicht möglich, an dieser Stelle eine pauschale Aussage machen zu können.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Abrechnungsmodi:
Übersetzungen werden in der Regel nach Zeilen berechnet. Eine Zeile besteht aus 50 bis 55 Anschlägen inklusive Leerezeichen. Der Zeilenpreis richtet sich nach Schwierigkeitsgrad der Übersetzung, sowie nach der Sprachkombination. Dass eine Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche günstiger ausfällt, als eine vergleichbare aus dem Japanischen ins Chinesische ist nahe liegend. Bei beglaubigten Übersetzungen von Urkunden nennen wir Ihnen gerne Pauschalpreise. Für Eilübersetzungen (ab 1 Stunde) erlauben wir uns einen Aufpreis zu berechnen.
Dolmetschertätigkeit wird branchenüblich nach Stunden vergütet. Auch bei Stundensätzen spielen die Fachgebiete und Sprachkombination natürlich eine Rolle. Sollten Sie – z. B. bei Verhandlungen – einen Dolmetscher für mehrere Stunden brauchen, das Ende der Tätigkeit jedoch nicht absehbar sein, so vereinbaren wir einen Tagessatz. Bei kürzeren vergleichbaren Terminen greift ein Halbtagessatz.
Fragen Sie uns und wir nennen Ihnen einen verbindlichen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Preis.